Sperrmüllabfuhr
auf Abruf
Auf Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Viernheim wird die Sperrmüllabfuhr
ab Januar 2009 als „Sperrmüllabfuhr auf Abruf“
durchgeführt.
Beachten
Sie bitte folgende Punkte, um eine reibungslos funktionierende,
stress- und ärgerfreie Sperrmüllabfuhr zu ermöglichen.
Sperrmüll
Anmeldung:
- per Internet
- Über
die im Abfallkalender beigehefteten Postkarten
- durch Vorsprache
im Bürgerbüro
- durch Vorsprache
bei Fa. Hofmann, Voltastraße 9 – 11
- per Fax
(740144)
- in Ausnahmefällen
per Telefon (2269)
- Der Abholtermin wird Ihnen per Postkarte mitgeteilt.
- Die Abholung des Sperrmülls erfolgt spätestens
sechs Wochen nach Ihrer Anmeldung.
Den aktuellen Abfallkalender der Stadt Viernheim finden Sie
unter:
zum Abfallkalender
Informationen
zur Abfallbeseitigung unter:
zu den Informationen
Keine
Abfuhr von Juni – August
Wie seither findet zwischen Juni und August keine Sperrmüllabfuhr
statt, da die
Mitarbeiter bei der Zusatzabfuhr der Biotonne eingesetzt sind.
- Anmeldungen
zur Erledigung vor Juni müssen bis 10. Mai eingegangen sein,
Anmeldungen zur Erledigung ab September können ab 15. August
abgeschickt werden.
- Jeder Abfallgebührenzahler
kann bis zu zweimal jährlich Sperrmüll anmelden.
- Höchstmenge:
3 cbm je Abholung.
- Die Gegenstände
dürfen eine Länge von 1,5m, eine Breite von 1m und eine
Höhe von 1m nicht überschreiten.
- Das Höchstgewicht
ist auf 50 kg je Gegenstand begrenzt.
- Den angemeldeten
Sperrmüll stellen Sie bitte am mitgeteilten Abholtag spätestens
bis 6.15 Uhr am Gehwegrand in Grundstücksnähe bereit.
- Das Betreten
von Privatgrundstücken ist den Müllwerkern aus versicherungsrechtlichen
Gründen untersagt.
- Die Abholstelle
muss für Müllfahrzeuge befahrbar sein und von diesen
erreicht werden können.
- Gegenstände
und Materialien, die die Sperrmüllabfuhr zurücklässt,
müssen unverzüglich weggeräumt werden.
- Ebenso sind
Verschmutzungen, die durch die Abfuhr des Sperrmülls entstehen,
unverzüglich zu beseitigen.
- Widerrechtliche
Abfallablagerungen, auch auf dem Gehweg, verursachen vermeidbare
Gefahrenstellen und können auch als Ordnungswidrigkeit verfolgt
werden, wenn Sie den Verkehr behindern.
Was ist Sperrmüll?
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Sperrmüll
sind: |
Gegenstände
aus dem Hausrat, die wegen ihrer Größe nicht in den Restmülltonnen
untergebracht werden können. Dazu zählen beispielsweise
Möbel, Betten, Matratzen, Stühle, Tische, Schränke,
Fahrräder, Bügelbrett, Kleiderständer, Couchgarnituren,
Teppiche, Kinderwagen, einzelne Türen und Fenster.
Ölöfen nur mit ausgebautem Tank und Regler.
Öltanks müssen vollständig aufgeschnitten sein.
Aus Öfen sind die Steine zu entfernen
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Kein
Sperrmüll sind insbesondere: |
Baustellenabfälle, Bauschutt, Abbruchmaterial, Umbau- und Renovierungsabfälle
(z.B. Fenster, Türen, (in größeren Mengen) Sanitäreinrichtungen,
Tapetenreste, Mineralwolle)
Kein Sperrmüll sind Abfälle aus Entrümpelungen und
Wohnungsauflösungen
Kein Sperrmüll sind Elektrogeräte aller Art (Groß-
und Kleingeräte).
Die Bereitstellung von Elektrogeräten ist nach dem Elektrogesetz
verboten.
Kein Sperrmüll sind Hausmüll und Kleinteile in Säcken
oder Kartons, Autoreifen, Autoteile, Altpapier und Kartonagen, Eisenbahnschwellen,
Jägerzaun, Kleidung und Schuhe, Behälter mit Flüssigkeiten
und Sonderabfälle.
Kein Sperrmüll sind Abfälle jeglicher Art aus Gewerbebetrieben.
Abfälle, die nicht zum Sperrmüll zählen,
können im Abfallwirtschaftszentrum Heppenheim angeliefert werden.

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